Allgemeine Geschäftsbedingungen congstar Mobilfunktarife 1 Vertragspartner 1.1 Vertragspartner sind die congstar GmbH (im Folgenden „congstar“ genannt), Weinsbergstraße 70, 50823 Köln (Amtsgericht Köln HRB 62160) und der Kunde. 1.2 Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 2 Vertragsgegenstand 2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Teilnahme an dem MobilfunkDienst von congstar ausgenommen des Mobilfunk-Dienst congstar Prepaid; für diesen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen congstar Prepaid. 2.2 Für die Vertragsabwicklung und den Abruf der Rechnungsdaten sind ein Internet-Zugang und ein E-Mail-Postfach erforderlich. Die Bereitstellung und Überlassung des Internet-Zugangs sowie die Online-Verbindungen zum Abruf der Rechnungsdaten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Hierüber ist vom Kunden ein gesondertes Vertragsverhältnis mit einem Internet-Service-Provider und ggf. E-Mail-Provider abzuschließen. 3 Zustandekommen des Vertrages Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande. 4 Leistungen von congstar 4.1 congstar überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Mobilfunkanschluss und teilt ihm - außer im Falle des Imports einer MobilfunkRufnummer - eine Rufnummer zu. 4.2 congstar überlässt dem Kunden hierfür eine mit der zugeteilten oder importierten Rufnummer kodierte congstar SIM-Karte. 4.3 Die SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Sprachübermittlung und Datenübertragung zur Nutzung ausschließlich für Verbindungen über die Vermittlungs– und Übertragungssysteme der von congstar angebotenen Netze und zur Nutzung der SIM– Karte ausschließlich im Zusammenhang mit Mobilfunkendgeräten in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. Jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIMKarte ist unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung des Mobilfunk-Dienstes nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 4.4 Die auf der Karte befindliche Software und die Karte selbst verbleiben im Eigentum von congstar. 4.5 congstar ist zum Austausch der SIM–Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt. 4.6 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien. 5 Verbot der missbräuchlichen Nutzung 5.1 Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, a) die überlassene SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen einzusetzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, insbesondere – Zusammenschaltungsdienste jeglicher Art zwischen dem von congstar zur Verfügung gestellten Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations– oder IP– Netzen zu erbringen, – betriebliche Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM– Boxen, LeastCostRouter) an das Mobilfunknetz anzuschalten. b) Verbindungen herzustellen, – die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung und/oder aufgrund der Verbindungsdauer Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten sollen (z.B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder Werbehotlines). – die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer dienen, sondern nur dem Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der Verbindungsdauer. c) unter Verwendung von der/den ihm zur Nutzung überlassene(n) SIM–Karte(n) selbst als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzu - treten und Mobilfunkdienstleistungen, Ver - mittlungs– oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten d) eine Rufnummer anzuwählen, wenn der Kunde keine Verbindung zustande kommen lassen will oder weiß, dass diese verhindert werden wird. Stand: 30. April 2016 congstar GmbH · Weinsbergstraße 70 · D-50823 Köln Seite 2/6 5.2 Ein Zuwiderhandeln stellt einen wichtigen Grund dar, der congstar zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, und verpflichtet den Kunden gegebenenfalls zum Ersatz des entstandenen materiellen und/oder immateriellen Schadens. 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 6.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a) Es ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Kontos zu sorgen. b) Für den E-Mail Information Service über die Rechnung ist eine Änderung der E-Mail Adresse unverzüglich auf der Seite https://www.congstar.de/meincongstar vorzu - nehmen. c) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere – dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen (wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS) oder nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme über - sandt werden. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. – sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. d) Der Kunde hat die persönlichen Identifikations - nummern (PIN) und die persönlichen Entsperr - codes (PUK) und persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/ Passwort) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben. e) congstar unverzüglich schriftlich eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung oder des Rechnungsempfängers mitzuteilen bzw. durch einen hierzu bevoll - mächtigten Dritten mitteilen zu lassen. 6.2 Der Kunde ist hinsichtlich der überlassenen SIM– Karte insbesondere verpflichtet: a) Die von congstar vorgenommenen Voreinstellungen der SIM-Karte nicht zu ändern, b) die SIM-Karte bei Beendigung des Vertrags - verhältnisses an congstar zurück zu geben oder umweltgerecht zu entsorgen, c) die SIM-Karte zur Vermeidung von Missbrauch und Verlust sorgfältig aufzubewahren, d) congstar den Verlust bzw. das Abhandenkommen der congstar Karte unverzüglich unter Angabe seiner Rufnummer und Kartennummer oder Rufnummer und Kundenkennwort oder Kartennummer und Kundenkennwort anzuzeigen. Stand: 30. April 2016 congstar GmbH · Weinsbergstraße 70 · D-50823 Köln Seite 3/6 7 Nutzung durch Dritte 7.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis von congstar zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben. 7.2 Nach Verlust der congstar Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei congstar angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen congstar den Zugang vermittelt. 8 Zahlungsbedingungen 8.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, monatlich und für den Rest eines Monats anteilig zu zahlen. 8.2 Einmalige Preise sind im Voraus zu zahlen. Sonstige Preise, insbesondere Verbindungspreise, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 8.3 In der jeweiligen Rechnung sind nur die Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt, die congstar bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung standen. Vom Netzbetreiber oder sonstigen Dritten nachträglich gelieferte Daten, insbesondere über Roaming–Gespräche und SMS, werden auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt. 8.4 Die Rechnung wird dem Kunden für einen Zeitraum von 12 Monaten auf der Seite https://www.congstar.de/meincongstar im PDFFormat zum Abruf zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Die Zusendung einer Papierrechnung ist nicht möglich. 8.5 congstar bucht den Rechnungsbetrag nicht vor dem 5. Werktag nach Zugang der Rechnung mit Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab. 8.6 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. 9 Beanstandungen Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstigen nutzungsabhängigen Preise von congstar sind umgehend nach Zugang der Rechnung an congstar zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei congstar eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; congstar wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt. Stand: 30. April 2016 congstar GmbH · Weinsbergstraße 70 · D-50823 Köln Seite 4/6 10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise 10.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. 10.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen congstar zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern. 10.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen congstar zur Erbringung der nach diesem Vertrag ge - schuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird. 10.4 Nach Ziffer 10.1 bis 10.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden schriftlich (z.B. email) mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 13.1 und 13.2 bleibt unberührt. 10.5 Betrifft die Änderung nur eine Zusatzleistung / Option, beschränkt sich das Sonderkündigungsrecht auf die Zusatzleistung / Option. 10.6 congstar ist berechtigt, bei Änderungen von Entgelten für Nebenleistungen und für Leistungen, die congstar nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunkdienstes von congstar erbracht werden und zu denen congstar lediglich den Zugang gewährt - insbesondere besondere Netzzugänge, Zusammenschaltung, Dienste anderer Anbieter, die Kosten entsprechend der Kostenänderung anzupassen. Dies gilt für die Änderung oder Einstellung der Leistungen Dritter entsprechend. Ein Sonderkündigungsrecht des Kunden besteht in diesen Fällen, bei denen congstar lediglich den Zugang gewährt, nicht. Die jeweils aktuellen Preise für Leistungen Dritter sind im Internet unter www.congstar.de einsehbar. 11 Verzug 11.1 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug, kann congstar die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45 k TKG sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. 11.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt congstar vorbehalten. 12 Haftung 12.1 Haftungsbeschränkung nach § 44a TKG 12.1.1 congstar haftet für Vermögensschäden als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten nach den Regelungen des §44aTKG. Das bedeutet: 12.1.2 Soweit eine Verpflichtung der Congstar als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermö- gensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12500EUR je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis Stand: 30. April 2016 congstar GmbH · Weinsbergstraße 70 · D-50823 Köln Seite 5/6 gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens zehn Millionen EUR begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. 12.2 Sonstige Haftung Sofern die Haftung nicht nach §44aTKG beschränkt ist, gilt folgendes: 12.2.1 congstar haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt. 12.2.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Congstar im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn congstar durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn congstar eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 12.2.3 Für den Verlust von Daten haftet congstar bei leichter Fährlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 10.3 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 12.2.4Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverlust oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. 12.3 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 13 Vertragslaufzeit/Kündigung 13.1 Das Vertragsverhältnis über die Standard - leistungen ist, soweit für das jeweilige Vertrags - verhältnis keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, für beide Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen zum Schluss eines jeden Monats kündbar. 13.2 Vertragsverhältnisse über Standardleistungen, für die eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertrags - laufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird. 13.3 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen / Optionen sind für beide Vertragspartner in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) oder vom Kunden in meincongstar unter www.congstar.de/meincongstar jederzeit zum Ende eines jeden Monats kündbar. 13.4 Eine Kündigung muss in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. 13.5 Die Kündigung einer zusätzlichen Leistung / Option lässt den zugrunde liegenden Mobilfunkvertrag unberührt. 13.6 Mit der Kündigung des Mobilfunkvertrages über die Standardleistung enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen /Optionen. 13.7 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. 13.8 Wird ein Vertragsverhältnis mit einer verein - barten Mindestvertragslaufzeit vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die congstar nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, congstar einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn congstar einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet 14 Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz 14.1 Informationen über die von congstar zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden und Informationen über die möglichen Auswirkungen finden sich im Internet unter Stand: 30. April 2016 congstar GmbH · Weinsbergstraße 70 · D-50823 Köln Seite 6/6 www.congstar.de/agb 14.2 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen congstar auf Sicherheits- oder Integritätsver - letzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann, findet sich im Internet unter www.congstar.de/agb 14.3 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind in der in der Leistungsbeschreibung im Internet unter www.congstar.de/impressum einsehbar. 14.4 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter www.congstar.de/agb einsehbar. 14.5 Voraussetzung dafür, dass im Falle einer Rufnummernmitnahme die vertragliche Leistung von congstar nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, ist, dass mindestens 8 Tage vor dem Vertragsende bei congstar (bei Rufnummernmitnahme im Rahmen eines Anbieterwechsels) bzw. 8 Tage vor dem gewünschten Wechseltermin (bei der jederzeitigen Rufnummernmitnahme, ohne Anbieterwechsel) der Wechselwunsch des Kunden, der gewünschte Wechseltermin sowie der Namen des neuen Anbieters und der vollständige Portierungsauftrag zugeht. 14.6 Im Falle eines Streits mit der congstar über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde nach einem vorherigen Einigungsversuch mit der congstar bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur in Bonn durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. 14.7 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 Abs. 1 der EUVerordnung 2015/2120 angegebenen Leistung steht dem Kunden, der Verbraucher ist, als Rechtsbehelf der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei congstar zu beschweren, bleibt davon unberührt. 14.8 Der Kunde kann verlangen, in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. 14.9 Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies congstar technisch möglich ist. dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. 15 Sonstige Bedingungen 15.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von congstar auf einen Dritten übertragen. 15.2 congstar ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. congstar haftet für die Leistungserbringung von Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln. 15.3 Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechten und Pflichten an die Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 59 19), an die Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794), oder eine Beteiligungsgesellschaft von den genannten Gesellschaften ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig. Dem Kunden steht nur für den letztgenannten Fall der Übertragung auf eine namentlich nicht genannte Beteiligungsgesell - schaft das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 15.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertrags - partner gilt deutsches Recht
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Kaiserstr. 13
83022 Rosenheim