Telekom AGB

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse. 1 Vertragspartner Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH, (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5919) und der Kunde. 2 Vertragsgegenstand 2.1 Allgemein Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten. Diese regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Erbringung von Telefonie-, Internet- und Entertainment-Leistungen. 2.2 Besondere Regelungen Produkte, bei denen Leistungen pauschal abgegolten werden (z. B. Flatrates) werden nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Anbieter und Betreiber von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere An- bieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Tele- fonmarketingleistungen und Marktforschungsdienstleistungen angeboten. Pauschal abgegoltene Leistungen dürfen nicht für die vorgenannten Anwendungen sowie weiterhin nicht über eine dau- erhafte Wählverbindung für die Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen sowie für den Be- trieb von Kassensystemen genutzt werden. Die Inhalte der Entertainment-Leistungen (insbesondere TV- und Videoinhalte) dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet oder öffentlich wiedergegeben werden (z. B. nicht in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern). 2.3 Alle Rechte an einer überlassenen SIM-Karte einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten für durch die Telekom auf der SIM-Karte installierte Software liegen bei der Telekom. Die Tele- kom ist auf Grund technischer Änderungen zum Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt. 3 Zustandekommen des Vertrages Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande. 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 4.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a)Der Kunde ist - mit Ausnahme des Tarifs Call Start - verpflichtet ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausrei- chende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen. b)Eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsabwicklung und für Rechnung Online benannten EMail-Adresse hat der Kunde der Telekom unverzüglich mitzuteilen. c)Der Kunde hat Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort/PIN/PUK) geheim zu halten. Er hat diese unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben. d)Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere – nicht zum Zwecke der in Ziffer 2.2 aufgeführten Tätigkeiten. – dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen (wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Tele- fon oder SMS) oder nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme übersandt werden. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. – dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, • die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung und/oder aufgrund der Verbindungsdauer Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten soll (z. B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder Werbehotlines) • die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer dienen, sondern nur dem Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der Verbindungsdauer – sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. e)Der Kunde, der sich über ein Altersverifikationssystem für Erwachsenenangebote angemeldet hat, hat sicher zu stellen, dass die Inhalte Minderjährigen nicht zugänglich sind. f) Sofern Entertainment-Leistungen überlassen werden ist es nicht gestattet, die von der Telekom zur Verfügung gestellten Inhalte oder Teile derselben zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu werben oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zweckes in irgend- einer Form zu nutzen, vorbehaltlich der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Telekom. Die Inhalte können und dürfen nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland abgerufen werden. 4.2 zusätzlich bei Festnetz-Anschlüssen a)Der Kunde hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern der Telekom Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. b)Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie der ggf. erforderliche Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung sind auf eigene Kosten bereitzustellen. c)Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss dürfen nur von der Telekom ausgeführt werden. d)Dem Kunden ist es nicht gestattet, an seinem Anschluss eine zweite Verbindung mittels Point to Point Protocol over Ethernet (PPPoE) aufzubauen. e)Der Kunde hat automatisch durchgeführte Änderungen der Telekom an der Software des von ihm für Entertainment-Leistungen verwendeten Media Receivers zuzulassen (z. B. Updates an der Firmware). 4.3 zusätzlich bei Mobilfunk-Anschlüssen a)Der Kunde hat den Verlust der SIM-Karte unverzüglich dem Kundenservice anzuzeigen. b)Jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte ist unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist der Einsatz der SIMKarte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig. 5 Nutzung durch Dritte 5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten. 5.2 Der Kunde hat nach Verlust der SIM-Karte für Mobilfunkleistungen nur die Preise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei der Telekom angefallen sind. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Die Preise werden mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Vereinba- rung von RechnungOnline wird die Rechnung für den Kunden in das Kundencenter zum Abruf eingestellt. Der Kunde eines Magen- taZuhause-, Call & Surf- oder Entertain-Vertrages an einem Fest- Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse. Telekom, Stand: 02.05.2016 http://www.telekom.de/ 2 netz-Anschluss erhält die Rechnung elektronisch über RechnungOnline. 6.2 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der Bereitstellung zu zahlen. Bei Festnetzleistungen sind die monatlichen Preise im Voraus zu zahlen. 6.3 Sonstige Preise, insbesondere Verbindungspreise, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 6.4 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die Telekom den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab. 6.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. 7 Beanstandungen Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstigen nutzungsabhängigen Preise der Telekom sind umgehend nach Zugang der Rechnung an die Telekom zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei der Telekom eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; die Telekom wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 8 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preise 8.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. 8.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen die Telekom zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern. 8.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Dritte, von denen die Telekom zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird. 8.4 Nach Ziffer 8.1 bis 8.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Än- derungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestand- teil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. 9 Verzug 9.1 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug, kann die Telekom die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. 9.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Telekom vorbehalten. 10 Haftung 10.1 Haftungsbeschränkung nach § 44a TKG a)Die Telekom haftet für Vermögensschäden als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten nach den Regelungen des § 44a TKG. Das bedeutet: b)Soweit eine Verpflichtung der Telekom als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12 500 EUR je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens zehn Millionen EUR begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprü- che auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. 10.2 Sonstige Haftung Sofern die Haftung nicht nach § 44a TKG beschränkt ist, gilt folgendes: a)Die Telekom haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt. b)Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn die Telekom durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die Telekom eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sachund Vermögensschäden, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. c) Für den Verlust von Daten haftet die Telekom bei leichter Fährlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 10.2 Buchstabe b nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. d)Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverlust oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. 10.3 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 11 Vertragslaufzeit/Kündigung 11.1 Standardleistung Die Mindestvertragslaufzeiten sind in der Preisliste des jeweiligen Produktes bzw. Tarifes geregelt. a)Verträge ohne Mindestlaufzeit Vertragsverhältnisse über Festnetz-Anschlüsse ohne Mindest- laufzeit sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Werktagen (montags bis freitags) kündbar. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Mo- nats nach der Bereitstellung, so hat er einen monatlichen Preis zu zahlen. Dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis bevor der Anschluss bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er der Telekom die Aufwendungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse. Telekom, Stand: 02.05.2016 http://www.telekom.de/ 3 bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus. b)Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten Verträge über Festnetz-Anschlüsse mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird. c)Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten Verträge über Festnetz-Anschlüsse mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird. d)Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten – Verträge über Festnetz-Anschlüsse mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird. – Verträge über Mobilfunk-Anschlüsse mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird. 11.2 Zubuchoptionen Vertragsverhältnisse über Zubuchoptionen können zu den bei der Zubuchoption vereinbarten Bedingungen und Fristen gekündigt werden. Mit Kündigung des Vertrages über die Standardleistung enden auch Vertragsverhältnisse über Zubuchoptionen. 11.3 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. 11.4 Eine Kündigung muss in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) erfolgen. 11.5 Kündigt die Telekom den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu entrichtenden restlichen monatlichen Preise zu zahlen. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist. 12 Pflichtinformationen 12.1 Informationen über die von der Telekom zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden und Informationen über die möglichen Auswirkungen finden sich im Internet unter www.telekom.de/messverfahren 12.2 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter www.telekom.de/kontakt einsehbar. 12.3 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter www.telekom.de/agb einsehbar. 12.4 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen die Telekom auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann, findet sich im Internet unter www.telekom.de/dienstesicherheit 12.5 Damit im Falle eines Anbieterwechsels bzw. der Rufnummernmitnahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, müssen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: a) Anbieterwechsel Festnetz Der Vertrag mit der Telekom muss fristgerecht gegenüber der Telekom gekündigt werden. Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Anbieterwechselauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens sieben Werktage (montags bis freitags) vor dem Datum des Vertragsendes bei der Telekom eingehen. Zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen zu beachten. b)Anbieterwechsel/Rufnummernmitnahme Mobilfunk – Rufnummernmitnahme zum Vertragsende Der Vertrag mit der Telekom muss fristgerecht gegenüber der Telekom gekündigt sein. Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Portierungsauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens acht Werktage (montags bis freitags) vor dem Datum des Vertragsendes bei der Telekom eingehen. – jederzeitige Rufnummernmitnahme im Mobilfunk Der Kunde kann seine Rufnummer jederzeit auf einen anderen Mobilfunk-Anbieter übertragen. Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Portierungsauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens acht Werktage (montags bis freitags) vor dem Datum der Rufnummern- übertragung auf den anderen Anbieter der Telekom zugehen. Der Mobilfunkvertrag mit der Telekom bleibt von der Rufnummernübertragung ansonsten unberührt. Zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen zu beachten. 12.6 Im Falle eines Streits mit der Telekom über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde nach einem vorherigen Einigungsversuch mit der Telekom bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur in Bonn durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. 12.7 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung steht dem Kunden, der Verbraucher ist, als Rechtsbehelf der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei der Telekom zu beschweren, bleibt davon unberührt. 12.8 Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist. 12.9 Der Kunde kann verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunk-Anschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. 12.10 Der Kunde kann jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. 13 Sonstige Bedingungen 13.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 13.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Telekom auf einen Dritten übertragen. 13.3 Vertragsbezogene Mitteilungen der Telekom an den Kunden können bei Mobilfunkleistungen durch eine Kurzmitteilung (SMS) erfolgen. 13.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

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