Otelo AGB

 

 

 

Vertragsinhalt 1.1 Die Vodafone GmbH („Vodafone“; Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf, Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 38062) erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter www.otelo.de abrufbar. 1.2 Vodafone behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung – wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird, – die Interoperabilität der Netze sicher stellt oder – einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt dient, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder ein alternativer Dienst zur Verfügung steht, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet. Vodafone wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf sein Kündigungsrecht hin. 1.3 Vodafone kann die Basis und Nutzungsentgelte – bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie – bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen Vodafone Zugang gewährt, zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Änderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht. 1.4 Vodafone ist berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung der Gesamtkosten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Instandhaltung und Betrieb des deutschen Vodafone-Netzes einschließlich Materialkosten, Kosten für Netzzusammenschaltungen und Teilnehmeranschlussleitungen, Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nichtveranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Vodafone ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben sowie bei Tariflohnerhöhungen. Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Vodafone mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr zulässig. 1.5 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Vodafone wird den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen. 1.6 Führen Umstände, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst wurden, dazu, dass sich die Gesamtkosten im Sinne von Ziffer 1.4 vermindern, verpflichtet sich Vodafone dazu, den vom Kunden zu zahlenden Preis unverzüglich im Umfang der Kostenminderung und entsprechend dem Anteil des verminderten Kostenelements an den Gesamtkosten zu ermäßigen. Etwaige Erhöhungen einzelner Kosten kann Vodafone hierbei berücksichtigen, soweit diese nicht bereits im Rahmen einer Preiserhöhung Berücksichtigung gefunden haben. 1.7 Vodafone wird den Kunden über eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten informieren. 2. Leistungsumfang 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungsbeschreibung erbrachten Dienstleistungen können den Einsatz bestimmter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab. 2.2 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Vodafone-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von Vodafone oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des deutschen Vodafone-Netzes erforderlich sind. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist. Vodafone wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. 2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen, einschließlich der wichtigsten technischen Leistungsdaten, der angebotenen Kundendienste sowie der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel enthält das InfoDok Nr. 100, das im Internetunter www.vodafone.de/infofaxe/100.pdf abrufbar sowie bei der VodafoneKundenbetreuung erhältlich ist. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter www.vodafone.de aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde hat aufgrund der EU Roaming-Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen RoamingAnbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Anbieter ab, die Abrechnung der von dem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone.de/infofaxe/4600.pdf abrufbar ist. 3. Vergütung 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwertdiensten Dritter über einen deutschen Vodafone-Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das Entgelt für die Vodafone-Verbindung. Vodafone ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen Vodafone die Verbindung herstellt. 3.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist. 3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. 3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen. 3.5 Der Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standardvorgesehen. Vodafone informiert den Kunden spätestens zwei Tage vor der Abbuchung über die einzuziehende Beitragshöhe und den Zeitpunkt des Einzugs. Vodafone ist berechtigt, im Fall der Nichtteilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. 3.6 Gegen Forderungen von Vodafone kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. 4. Vertragsdauer, Kündigung 4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über VodafoneDienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen. 4.2 Prepaid-Verträge können von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für die Kündigung reicht die Textform. 4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5. Haftung von Vodafone 5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 12.500 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflichtdurch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. 5.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sachschäden und für Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 5.1 fallen, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500 €. 5.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen. 6. Pflichten und Haftung des Kunden 6.1 Der Kunde informiert Vodafone unverzüglich über jede Änderung seiner bei Vodafone hinterlegten Daten. 6.2 Der Kunde legt bei Vertragsschluss ein Kundenkennwortfest. Zusätzlich kann der Kunde eine PIN als Voraussetzung für den Zugang zu Diensten beantragen, die erst ab einem bestimmten Mindestalter genutzt werden dürfen. Der Kunde stellt sicher, dass das Kundenkennwort nicht an Minderjährige und die zusätzliche PIN nicht an Personen unterhalb des jeweiligen Mindestalters weitergegeben wird und für diese nicht zugänglich ist. 6.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Vodafone-Karte sowie ihm mitgeteilte oder von ihm eingerichtete PIN und Kennwörter vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Soweit die ihm von Vodafone übergebene Vodafone-Karte durch eine PIN vor unbefugter Einbuchung in das Netz geschützt ist, wird er die SIM-Karte und die PIN getrennt aufbewahren und die Karte durch das Erfordernis einer PIN-Eingabe vor unbefugter Drittnutzung schützen. 6.4 Zur Nutzung von Festnetz- und DSL-Leistungen von Vodafone obliegt dem Kunden die Beschaffung der erforderlichen Endgeräte (z.B. DSL-Router). Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Drittnutzung der Endeinrichtungen (insbesondere Fremdnutzung von WLAN-Routern) auszuschließen. 6.5 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere − das deutsche Vodafone-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; − keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen; − keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; − Dienstleistungen nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen er aufgrund des Aufbaus der Verbindung Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält(z.B. Verbindungen zu Werbehotlines); − die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen; − leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen; − keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen; − die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit Vodafone für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine) einzusetzen; − die Vodafone-Leistungen nicht entgegen Ziff. 7.1 an Dritte weiter zu geben. 6.6 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 6.5 ist Vodafone berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Vodafone auf Schadenersatz, und Vodafone ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. 7. Vertragsübernahme/Weitergabe an Dritte 7.1 Der Kunde darf die Vodafone-Leistungen nur mitvorheriger schriftlicher Zustimmung von Vodafone an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere weiter verkaufen. 7.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vodafone auf Dritte übertragen. 7.3 Als Dritte im Sinne der Ziff. 7.1 und 7.2 gelten auch verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz. 8. Schlichtung 8.1 Der Kunde kann im Streit mit Vodafone darüber, ob Vodafone eine in den §§ 43a, 43b, 45 bis 46 und § 84 TKG oder den aufgrund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Datenschutz: 9. Datenverwendung 9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung. 9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Postoder die E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen. 9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnummerndarstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. 10. Rufnummernunterdrückung 10.1 Der Vodafone- Anschluss bietet die Möglichkeit, die Rufnummernanzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken, sofern das Endgerätdieses Leistungsmerkmalunterstützt. Die Rufnummernunterdrückung ist bei Verbindungen mit der Vodafone-Kundenbetreuung inaktiv. 11. Datenaustausch mit Auskunfteien 11.1 Vodafone ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug), dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP), der infoscore Consumer Data GmbH (infoscore) sowie der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte zum Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch- statistischer Verfahren auch unter Verwendung von Anschriftendaten einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten im FPP, bei infoscore oder bei der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält Vodafone hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Vodafone, eines Vertragspartners der infoscore, der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht Vodafone mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus. 11.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie ein Merkblatt über den FPP, SCHUFA und infoscore. 12. Telefonbucheintrag 12.1 Auf Wunsch des Kunden veranlasst Vodafone die Aufnahme von dessen Rufnummer(n), Name, Anschrift und zusätzlichen Angaben in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse (Standard: Elektronische Verzeichnisse). Vodafone darf die Daten Dritten zum Zwecke der Herstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerverzeichnissen und zur Bereitstellung von Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann durcheine Erklärung gegenüber Vodafone den Umfang der Eintragung jederzeit erweitern oder einschränken oder der Veröffentlichung für die Zukunft widersprechen. 13. Wichtige Hinweise zum Notruf 13.1 Vodafone stellt den Zugang zu Notdiensten im Mobilfunkbereich und bei stationärer Nutzung im Festnetzbereich entsprechend der gesetzlichen Anforderungen bereit. Im Mobilfunkbereich ist Voraussetzung hierfür ein technisch verwendbares Mobiltelefon, eine gültige SIM-Karte und die Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes. Einschränkung Notruf-Verfügbarkeit bei Produkten, die für eine stationäre Nutzung vorgesehen sind: Das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 ist bei einem Stromausfall und während der standardmäßigen Trennung der Internet-Verbindung (alle 24 Stunden bis zu 30 Sekunden) nicht möglich. Eine Veränderung der Konfigurationen des Vodafone-Modems oder die Verwendung eines nichtfreigegebenen Gerätes kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Bei Einwahlmit den eigenen Zugangsdaten von einem anderen Standort als dem im Auftrag benannten Standort ist eine korrekte Zustellung des Notrufs nicht gewährleistet und Ihr Standort kann nicht ermittelt werden. Stand: 1.9.2015

Hier finden Sie uns

Telefonladen Rosenheim
Kaiserstr. 13
83022 Rosenheim

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 8031 31023 +49 8031 31023

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Telefonladen Rosenheim